Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin konsumiert – der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin profitiert.
Nach der Auftragsvergabe an STAP-ility informieren sie die Mitarbeiter*innen in ihrem Unternehmen über die Teilnahme am Programm und stellen die Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer) von STAP-ility zur Verfügung. Ihre Mitarbeiter*innen können sich nun freiwillig, vertraulich, diskret und unkompliziert an STAP-ility wenden und STAP-ility vermittelt zu den gewünschten Experten*innen.
STAP-ility-Team
Vertraulichkeit, Freiwilligkeit und Diskretion
Finanzierung und Empfehlungen
Ihre Mitarbeiter*innen
Ihr Unternehmen
Informationen über das Programm
In 5 Schritten zur Implementierung
des Programms.
Unser Staff-Assistance-Program kann innerhalb eines Monats in ihrem Unternehmen eingeführt werden, um ihren Mitarbeiter*innen schnellstmögliche Unterstützung zu bieten.
2.
Erhebung der individuellen Rahmenbedingungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin, wie zum Beispiel:
Welche der sechs Pakete sind für das Unternehmen bzw. dessen Mitarbeiter*innen von Interesse?
Für wie viele Mitarbeiter*innen wird das Angebot von STAP-ility implementiert?
Wo können die Expert*innen-Gespräche stattfinden?
Darf das Programm auch von nahen Angehörigen ihrer Mitarbeiter*innen beansprucht werden?
Wie findet die Qualitätssicherung statt?
Investition in Gesundheit & Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter*innen
Die Finanzierung durch den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin, also ihr Unternehmen, eröffnet neue Chancen für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung ihrer Mitarbeiter*innen.
Variable Kosten
Für den Arbeitgeber/die Auftraggeberin entstehen variable Kosten in Abhängigkeit davon, wie viele Mitarbeiter*innen welche Expert*innen beanspruchen.
Fixe Kosten
Für die rasche Bereitschaft des STAP-ility-Teams und die zeitnahe Vernetzung zwischen Mitarbeiter*innen und Expert*innen fällt eine monatliche Bereitschaftsgebühr an. Diese Gebühr ist von unterschiedlichen Parametern abhängig, wie beispielsweise der Anzahl der Mitarbeiter*innen, der Anzahl der gebuchten STAP-ility-Pakete etc.
Möchte das beauftragende Unternehmen eine erhöhte (0 – 24 h) Bereitschaft, muss ein Aufschlag verrechnet werden. Erhöhte Bereitschaft könnte bei drohenden Entlassungen, Umstrukturierung, Terroranschlag, Naturkatastrophen, Todesfall im Unternehmen, schwerer Erkrankung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin u. v. m. notwendig werden.