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Impressum & AGB

Impressum

Firmendaten von STAP-ility

Staff Assistance Program
Rechtsform: GmbH

Geschäftsführung: Mag. Dr. Regina Heidenhofer
(alleinvertretungsberechtigt)

Bankdaten
Erste Bank GIBAATWWXXX
Konto Nr. AT812011184910539700

Firmensitz
Nibelungengasse 1 – 3/ Stiege 4 / Top 79
1010 Wien

Zweigstelle Kärnten
Wörthersee-Süduferstrasse 229, Top 1
9082 Maria Wörth

Kontakt
Tel.: +43 660 1111 618
E-Mail: office@stap-ility.at

 

Informationspflicht nach § 5 Abs.1 ECG

Handelsgericht Wien

Firmenbuchnummer 611705t

UID-Nummer: ATU79876136

Gewerbe: Unternehmensberatung, Vermittlung von Beratungs- und Dienstleistungen sowie von Werk- und Dienstleitungsverträgen

Website Design: Annija Ceska, www.annijaceska.com
Programmierung: REALONAUT GmbH, www.realonaut.media

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung des Service von STAP-ility („AGB“)

 

1. PRÄAMBEL

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber*in (beauftragende Unternehmen)   und dem/der Auftragnehmer*in (STAP-ility GmbH) – im Folgenden wird nur die Bezeichnung Auftrageber*in verwendet – gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Die STAP-ility GmbH (1010 Wien, Nibelungengasse 1 – 3/Stiege 4/Top 79) FN  611705t bietet dem/der Auftraggeber*in ein sog. Mitarbeiter*innen-Unterstützungsprogramm an. Zu Auftraggeber*innen von STAP-ility zählen Unternehmen, die das Wohlbefinden und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen unterstützen wollen. Das Programm beinhaltet die Möglichkeit sechs verschiedene Pakete (Personalpaket, Rechtspaket, Gesundheitspaket, Unterstützungspaket, Willkommen Paket und das Paket für Vorträge, Seminare und Workshops) zu nutzen. Innerhalb jedes Paketes stehen Experten*innen mit bestimmten Qualifikationen zur Verfügung. STAP-ility übernimmt – nach Beauftragung – zwischen den Mitarbeiter*innen des/der Auftraggeber*in und den Experten*innen, die diesen Paketen zuzuordnen sind, zu vermitteln. Die Vermittlung erfolgt freiwillig, diskret und unkompliziert. STAP-ility trägt so zum Wohlbefinden und der Gesunderhaltung der Mitarbeiter*innen des/der Auftraggeber*in bei. In Abhängigkeit vom Ausmaß der Beauftragung können auch weitere Leistungen im Gesundheitsmanagement des/der Auftraggeber*in übernommen werden wie z.B. ESG Reporting.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.4 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggeber*in sind ungültig, es sei denn, diese werden vom/von der Auftragnehmer*in als ausdrücklich schriftlich anerkannt.

2. Geltungsbereich

STAP-ility schließt nur Verträge mit Unternehmen bzw. Unternehmern im Sinn des Unternehmensgesetzbuches (UGB) ab (B2B Geschäfte).

Diese AGB gelten für alle Leistungen (Services), die STAP-ility erbringt, und regeln deren Inanspruchnahme auf Basis eines individuellen Angebots.

Mit der Annahme eines von STAP-ility erstellten, individuellen Angebots akzeptiert der/die Auftraggeber*in ausdrücklich diese AGB. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des/der Auftraggeber*in  werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, STAP-ility stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die Ausführung eines Auftrags gilt nicht als Anerkennung abweichender Geschäftsbedingungen des/der Auftraggeber*in.

Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen STAP-ility und dem/der Auftraggeber*in, auch wenn bei einem künftigen Vertragsabschluss darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

3. Registrierung und Vertragsabschluss

Sofern sich der/die Auftraggeber*in  nicht für ein individuelles Angebot von STAP-ility entscheidet, ist für die Nutzung der Services von STAP-ility eine erstmalige „Registrierung“ der Mitarbeiter*innen der/des Auftraggeber*in unter www.stap-ility.at bzw. deren Kontaktdaten (per Mail und per Telefon) erforderlich. Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin des Auftraggebers ist verpflichtet, bei seiner/ihrer Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.

Sämtliche Angebote von STAP-ility sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, unverbindlich und freibleibend. Die Beschreibungen der Services des Anbieters unter www.stap-ility.at sind keine Angebote im rechtlichen Sinn, sondern Aufforderungen zur Anbahnung einer Geschäftsbeziehung.

4. Leistungen und Vertragsgegenstand

Die Services von STAP-ility umfassen:

  • Die Bereitschaftszeit („9 to 5“ Bereitschaft oder 24 h Bereitschaft) während dieser Zeit können sich die Mitarbeiter*innen des/der Auftraggeber*in an STAP-ility wenden können.
  • Die erstmalige Aufnahme der Anliegen der Mitarbeiter*innen des/der Auftraggeberin.
  • Die Vermittlungstätigkeit mit den entsprechenden Experten*innen.
  • Die Evaluation der Zufriedenheit über das angebotene Service.
  • Eine individuelle Beratung – wenn dies gewünscht wird – im Gesundheitsmanagement des/der Auftraggeber*in.

Der Umfang eines konkreten Vermittlungs- bzw. Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

Bereitschaftsgebühr für die Bereitschaftszeit (fixe Kosten): Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, wird STAP-ility die Services den Mitarbeitenden des/der Auftraggeber*in erst mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts, bei wiederkehrenden Zahlungen mit dem Eingang des ersten fälligen Betrags erbringen. Die Erbringung erfolgt in der Regel unmittelbar nach Zahlungseingang.

Individuelle Experten*innen-Leistungen (variable Kosten). Die Bezahlung der Experten*innen erfolgt durch den/die Auftragnehmer*in selbst. Allerdings entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen Experten*innen und dem/der Auftraggeber*in. STAP-ility verrechnet zusätzlich zum Experten*innen-Honorar eine Provision.

Der Inhalt der Experten*innen Gespräch ist geheim und unterliegt – je nach Berufsgruppe – der strengen Schweigepflicht.

Der/die Auftraggeber*in verpflichtet sich nach Auftragsvergaben an STAP-ility bzw. in regelmäßig vereinbarten Abständen über das Service von STAP-ility seine/ihre Mitarbeiter*innen zu informieren.

Der/die Auftraggeber*in verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der/die Auftragnehmer*in zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der/die Auftraggeber*in wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungs- bzw. Vermittlungsleistungen beauftragen, die auch der/die Auftragnehmer*in anbietet.

5. Entgelt, Rechnungen, Zahlungen und Änderung des Entgelts

5.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist das vom/von der Auftraggeber*in zu leistender fixer Entgelt auf monatlicher Basis im Vorhinein zur Zahlung fällig. Das variable Entgelt – auf Basis der Experten*innen Honorare – ist monatlich im Nachhinein inklusive einer Provision fällig.

5.2 Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich vor Aktivierung bzw. Erbringung der Services unter Verwendung der von STAP-ility akzeptierten Zahlungsmittel.

5.3 Rechnungen sind vom/von der Auftraggeber*in innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zu rügen, widrigenfalls sind sie als vom/von der Auftraggeber*in anerkannt gelten.

5.4 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind Rechnungen unverzüglich nach Erhalt ohne Abzüge zu bezahlen.

5.5 Sämtliche Preise sind exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie aller sonstigen jeweils gültigen Gebühren, Steuern, Abgaben zu verstehen.

5.6 STAP-ility ist berechtigt, dem/der Auftraggeber*in Rechnungen auch/nur in elektronischer Form zu übermittelt. Der/die Auftraggeber*in erklärt sich mit der Zusendung der Rechnungen in elektronischer Form durch STAP-ility ausdrücklich einverstanden.

5.7 Bei Zahlungsverzug ist STAP-ility berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB zu verrechnen. STAP-ility ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf Zinsen und dann auf die älteste Schuld des/der Auftraggeber*in anzurechnen.

5.8 Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den/die Auftraggeber*in und die Aufrechnung von Forderungen derselben/desselben gegen Forderungen von STAP-ility ist ausgeschlossen.

5.9 STAP-ility ist jederzeit berechtigt, das Entgelt für seine Services einseitig zu ändern. Allfällige Änderungen werden dem/der Auftraggeber*in schriftlich bekannt gegeben. Sie treten dann in Kraft, wenn der/die Auftraggeber*in nicht binnen 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung schriftlich widerspricht. Widerspricht der/die Auftraggeber*in, so ist STAP-ility berechtigt, diesen Vertrag zum Ende des vereinbarten Zeitraums, für den der/die Auftraggeber*in bereits das vereinbarte Entgelt bezahlt hat, aufzulösen.

6. Gewährleistung und Verfügbarkeit

6.1 Gewährleistungsansprüche gegenüber STAP-ility setzen voraus, dass der/die Auftraggeber*in  etwaige „Mängel“ innerhalb von 2 Wochen nach Erbringung der jeweiligen Leistung bzw. Nicht-Erbringung durch STAP-ility (z.B., wenn die Vermittlung zwischen Mitarbeiter*innen und Experten*innen zu lange dauert) schriftlich und begründet rügt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.

6.2 Gegenüber STAP-iltiy können keine Gewährleistungsansprüche gestellt werden, die gegebenenfalls durch die Beratung der Experten*innen entstanden sind.

6.3 Das Recht auf Preisminderung gegenüber STAP-ility ist ausgeschlossen.

7. Haftung

7.1. STAP-ility haftet – ausgenommen für Personenschäden – nur für Schäden, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag von STAP-ility, seinen Mitarbeitern und/oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Beweislast für das Verschulden von STAP-ility trägt der/die Auftraggeberin. Schadenersatzansprüche verjähren jedenfalls innerhalb von sechs Monaten.

7.2 Die Haftung von STAP-ility für grobe Fahrlässigkeit ist sowohl im Einzelfall als auch insgesamt je Kalenderjahr auf das vom/von dem Auftraggeber*in innerhalb des letzten Kalenderjahres tatsächlich gezahlten Entgelt für die Services beschränkt.

7.3 Jede Haftung von STAP-ility für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

8. Änderung dieser AGB

8.1 STAP-ility ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. STAP-ility wird gegebenenfalls den/die Auftraggeber*in über solche Änderungen in geeigneter Form schriftlich informieren.

8.2 Sofern der/die Auftraggeber*in das Vertragsverhältnis nicht innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Benachrichtigung über die Änderung der AGB schriftlich kündigt, gelten die geänderten AGB als vereinbart. Als vereinbart gelten die geänderten AGB überdies dann, wenn der/die Auftraggeber*in die Services von STAP-ility nach Erhalt der Benachrichtigung über die Änderung der AGB weiterhin nützt. Kein Kündigungsrecht besteht, wenn die Änderungen den/die Auftraggeber*in ausschließlich begünstigen.

9. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses

9.1 Sofern nicht anders vereinbart, wird der Vertrag für eine Mindestlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen.

9.2 Die Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht zum Ende der jeweiligen Laufzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt wird.

9.3 Sofern die Parteien eine von Punkt 13.1 abweichende Mindestlaufzeit vereinbaren, kommt die Bestimmung des 13.2 nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit zur Anwendung.

9.4 STAP-ility ist berechtigt, diesen Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Erklärung aufzulösen. Wichtige Gründe sind insbesondere, wenn

– der/die Auftraggeber*in gegen Punkt 5 dieser AGB verstößt;
– der/die Auftraggeber*in seine Zahlungspflichten trotz schriftlicher Mahnung und Setzung einer 14-tätigen Nachfrist verletzt;
– der/die Auftraggeber*in gegen eine sonstige Bestimmung dieser AGB verstößt und dieses Verhalten trotz schriftlicher Mahnung nicht unverzüglich abstellt;
– der/die Auftraggeber*in durch von ihm hochgeladene Inhalte das Ansehen oder die Interessen von STAP-ility beeinträchtigt oder die Funktionalität der Services durch sein/ihr Verhalten stört und dieses Verhalten trotz schriftlicher Mahnung nicht unverzüglich abstellt.

9.5 Im Fall einer Beendigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund durch STAP-ility hat dieselbe Anspruch auf pauschalierten Schadenersatz in der Höhe des bei ordentlicher Kündigung bis zum nächsten Kündigungstermin anfallenden Entgelts (Kündigungsentschädigung). Dem/der Auftraggeber*in allenfalls gewährte Vergünstigungen (z.B. Rabatte) auf die üblichen Preise von STAP-ility fallen weg und STAP-ility in diesem Fall berechtigt, den vollen Preis zu fordern. Die Pflicht des/der Auftraggeber*in zum Ersatz eines allenfalls darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

9.6 Ein dem/der Auftraggeber*in gesetzlich zustehendes Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig aufzulösen, bleibt unberührt.

10. Geheimhaltung und Datenschutz

10.1 Sofern nicht abweichend vereinbart, verpflichten sich die Parteien, sämtliche Informationen betreffend die jeweils andere Partei, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

10.2 STAP-ility ist jedoch berechtigt, den/die Auftraggeberin als Referenz anzuführen und in diesem Zusammenhang auch dessen Firma und/oder Firmenlogo für eigene Marketingzwecke zu verwenden.

10.3 Jede Partei ist für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere jene des Datenschutzgesetzes, verantwortlich.

10.4 Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.

10.5 STAP-ility ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber*in leistet STAP-ility Gewähr, dass sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Mitarbeiter*innen, getroffen worden sind. Es gelten grundsätzlich die aktuellen gesetzlichen Regelungen betreffend der Datenschutzverordnung.

11. Teilnichtigkeit

Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall gilt diejenige Bestimmung durch eine solche ersetzt, die rechtswirksam und gültig ist und die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung, soweit als möglich und rechtlich zulässig, entspricht.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Auf dieses Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes sowie des UN-Kaufrechtes zur Anwendung.

12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich für Wien – Innere Stadt zuständige Gericht.

12.3 Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Wien.

12.4 Mündliche Nebenabreden, welcher Art auch immer, bestehen nicht. Änderungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform.

12.5 Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund dieses Vertrages haben schriftlich an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erklärung an, die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse übermittelt, so gilt diese dem jeweiligen Vertragsteil als zugegangen.

12.6 E-Mail genügt zur Einhaltung der nach diesen AGB erforderlichen Schriftform.

13. Zustimmung gemäß § 107 TKG

Der/die Auftraggeber*in willigt ein, von STAP-ility Nachrichten iSd § 107 Telekommunikationsgesetz (TKG) zu Werbezwecken zu erhalten. Diese Einwilligung kann vom beauftragenden Unternehmen jederzeit widerrufen werden.