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Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Fragen von Unternehmen bzw. Auftraggebern

Kann die Implementierung von STAP-ility österreichweit erfolgen?

Ja, das STAP-ility-Team kann in ganz Österreich beansprucht werden.

Wie kann STAP-ility beim ESG-Reporting unterstützen?

Das STAP-ility-Team kann sie beim gesamten Zyklus – beginnend bei der Wahl der unterschiedlichen Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis hin zur Ergebnisdokumentation – unterstützen. Es können auch Teilbereiche (wie z. B. das Reporting) an STAP-ility ausgelagert werden.

Welche Themenpakete dürfen Mitarbeiter*innen beanspruchen?

Bei der Auftragsvergabe an STAP-ility entscheidet sich das beauftragende Unternehmen für eines oder mehrere Pakete. Ihr Unternehmen informiert via E-Mail, welche STAP-ility-Pakete von den Mitarbeiter*innen in Anspruch genommen werden dürfen.

Wie erfolgt die Qualitätssicherung?

Die Qualitätssicherung erfolgt über eine anonyme Befragung, die nach der Inanspruchnahme durchgeführt wird.

Gibt es eine zeitliche Begrenzung für die Nutzung des Programms?

Bei der Beauftragung von STAP-ility werden die Rahmenbedingungen festgelegt. Dazu zählt auch, wie oft bzw. wie viele Expert*innen-Gespräche bzw. Aktivitäten oder Einheiten pro Jahr beansprucht werden können.

Wie erfahren zukünftige Mitarbeiter*innen, dass das Unternehmen über ein Mitarbeiter*innen-Unterstützungsprogramm verfügt?

STAP-ility vergibt ein Gütesiegel, dass das beauftragende Unternehmen auf ihrer Website veröffentlichen kann.

Fragen von Beschäftigten bzw. Angestellten

Erfährt mein Vorgesetzter/meine Vorgesetzte von der Beratung bzw. vom Inhalt meiner Gespräche mit den Expert*innen?

Nein, es erfährt niemand etwas über die Expert*innen-Gespräche. Sie werden vertraulich behandelt.

Wer bezahlt die STAP-ility-Einheiten?

Die Finanzierung übernimmt ihr Unternehmen.

Wer darf die STAP-ility-Pakete beanspruchen? Kann ich das Programm auch für Familienmitglieder nutzen?

Bei der Auftragsvergabe an STAP-ility entscheidet das beauftragende Unternehmen, ob nur die Mitarbeiter*innen und/oder auch deren Familienmitglieder das Programm in Anspruch nehmen dürfen. Ihr Unternehmen kommuniziert via Mail, wer die STAP-ility-Leistungen in Anspruch nehmen darf.

Darf ich mich auch wegen privater Anliegen an STAP-ility wenden?

Für ihr Unternehmen haben die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen oberste Priorität. Unabhängig davon, ob es sich um berufliche oder private Anliegen handelt, können sie sich daher an STAP-ility wenden.

Welche Ressourcen bzw. Unterstützung stehen mir beispielsweise zur Verfügung, um meine Work-Life-Balance zu verbessern?

Bei einem individuellen Gespräch mit einem/einer unserer Expert*innen wird ihr aktueller Status erhoben und gemeinsam an der Verbesserung ihrer Work-Life-Balance gearbeitet.

Welche Schritte sind zu unternehmen, wenn ich mit den angebotenen Leistungen oder Expert*innen nicht zufrieden bin?

Sollten sie mit den Leistungen nicht zufrieden sein, ersuchen wir sie, sich unmittelbar an die Geschäftsführung von STAP-ility zu wenden.

Wie wirkt sich die Teilnahme am Programm auf meine Arbeit/Position im Unternehmen aus?

Die Teilnahme ist freiwillig und diskret. Auswirkungen auf ihre Arbeit können mögliche Veränderungen hinsichtlich ihrer Haltung, ihrer Motivation usw. betreffen.

Können Expert*innen Gespräche auch via Video-Call statt finden?

Ja, es können sowohl persönliche Gespräche als auch Video-Calls abgehalten werden.